neue gesetztliche Vorgabe

Ab sofort nur noch mit FFP2-Maske!

Seit dem 01.10.2022 ist für den Besuch unserer Praxis eine FFP2-Maske gesetztlich vorgeschrieben.

In Einzelfällen reicht bis zum 14. Lebensjahr das Tragen einer OP-Maske.

Diese Regelung gilt sowohl für Patienten/innen als auch für deren Begleitperson.

 

Übermittelt durch die KVWL (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe)